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Voraussichtlich werden wir erst wieder ab dem Spätsommer neue Teilnehmer annehmen können. Wir lassen es euch hier wissen!

Hundeplatzregeln

Liebe Hundefreunde, liebe Mitglieder,

bitte beachtet die folgenden Regeln, die für unseren Hundeplatz, die Umgebung, während des Trainings im Gelände und in der Stadt gelten. Ihr tragt so zu einem reibungslosen Verlauf der Gruppenübungen bei und fördert unsere Akzeptanz als Hundehalter in der Öffentlichkeit.

1. Impfschutz

An den Übungsstunden dürfen nur Hunde teilnehmen, die eine angemessene Schutzimpfung insbesondere gegen Tollwut haben. Für die Teilnahme an der Welpengruppe ist ein für das Alter angemessener Impfschutz ausreichend. Ferner sollte ein Welpe regelmäßig entwurmt sein. Der Impfpass ist vor der ersten Trainingsstunde bei den TrainerInnen vorzulegen.

2. Haftung des Hundehalters

Während des Aufenthalts auf dem Hundeplatz und des Trainings bleibt der Hundehalter stets verantwortlich für seinen Hund. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Dies wird in einem Aufnahmeantrag unterschrieben. Das Betreten des Hundeplatzes erfolgt immer auf eigene Gefahr.

3. Anweisungen der Trainerin/des Trainers

Den Anweisungen der TrainerInnen ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z. B. Raufereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.
Sollten es die TrainerInnen für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, um allen mehr Freiheiten und Sicherheit zu bieten.

4. Umgang mit der Hundeplatzeinrichtung

  • Die Platzanlage mit den dazugehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte geht pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden genutzt werden.
  • Unser Hundeplatz sowie seine Umgebung sollen sauber bleiben.
    Unser Hundeplatz ist kein Hundeklo! Daher muss dem Hund vor den Kursen bzw. vor dem Freilauf auf dem Gelände ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich zu entleeren – das Waldgebiet um den Hundeplatz bietet dafür ausreichend Platz. Sollte dennoch ein Malheur passieren, sind die Hinterlassenschaften unaufgefordert zu beseitigen. Entweder mit den bereitgestellten Schaufeln oder aber mit Kotbeuteln (diese bitte im dafür vorgesehenen Eimer entsorgen).
  • Das Buddeln der Hunde auf dem Platz ist nicht erlaubt. Wegen erhöhter Unfallgefahr müssen Löcher sofort wieder geschlossen werden.

5. Freilauf

In den Freilaufphasen muss der Halter bei seinem Hund auf dem Platz bleiben und diesen im Auge behalten. Welche Hunde zusammen frei laufen dürfen, wird nach Absprache individuell entschieden. Für etwaige Raufereien übernehmen wir keine Haftung (siehe Punkt 2.). Das Werfen von Stöcken, Bällen oder ähnlichen Spielsachen ist nicht erlaubt!

6. Füttern

Füttert keine anderen Hunde. Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerchen nur aus der Tasche des eigenen Hundeführers kommen. Zudem muss auf Allergien und Unverträglichkeiten Rücksicht genommen werden. Ausnahme sind evtl. bei ängstlichen / misstrauischen Hunden möglich, aber nur in Absprache mit dem jeweiligen Halter oder der Trainerin/des Trainers.

7. Läufige Hündinnen

Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, vom Gruppentraining ausgeschlossen werden. Die Trainerin/der Trainer entscheidet im Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf. Die Teilnahme kann auch im Wechsel mit den unkastrierten Rüden stattfinden. Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden. Läufige Hündinnen sind ferner vom Freilauf zu jeder Zeit ausgeschlossen.

8. Kranke Hunde

Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen (Ansteckung) oder der Besuch der Kurse für sie selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft die jeweilige Trainerin/der jeweilige Trainer, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.

9. Rücksichtnahme

Achtet bitte stets darauf, dass von eurem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht. Außerhalb des eingezäunten Geländes sind die Hunde an der Leine zu führen.
Lasst den Hund nicht unangeleint aus dem Auto springen oder auf dem Weg zum Trainingsgelände an fremde Autos gehen. Dies sollte auch außerhalb unserer Hundeschule für jeden verantwortungsvollen Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein. Damit tragen wir alle zu einer hundefreundlicheren Umwelt bei.

10. Pflegliche Behandlung der Einrichtung

Die Platzanlage mit den dazugehörigen Materialien soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte geht pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden genutzt werden. Kinder müssen zu jeder Zeit ausreichend beaufsichtigt werden. Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. Trainings- oder Sportstunden erkennt jeder Hundebesitzer diese Platzordnung mit der Unterschrift auf dem Stammblatt an. Begleitpersonen sind vorab über die Regeln zu informieren.

Grobe oder wiederholte Verstöße können zum Ausschluss vom Training und zum Platzverbot führen.